Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner des PNF,
falls jemand den Mitgliedsbeitrag oder eine Spende bis 200 € von der Steuer absetzen möchte, bitte neben dem Zahlungsnachweis die nachfolgende Erklärung der Steuererklärung beifügen:
Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 Nr. 2 b EStDV für Spenden und für Mitgliedsbeiträge
Wenn Sie mit Spenden ebenso wie mit Mitgliedsbeiträgen den Partnerschaftsverein Naurod-Fondettes e.V. (PNF) bis zu 200 Euro jährlich unterstützt haben, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung von uns. Es genügt, wenn Sie Ihrem Finanzamt mit Ihrer Steuererklärung dieses Dokument zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, etwa in Form eines Kontoauszuges, vorlegen.
Nur für darüber hinausgehende Zuwendungen ist als Nachweis eine vom PNF ausgestellte Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erforderlich. Diese stellen wir Ihnen bei Bedarf gerne aus.
Der Partnerschaftsverein Naurod-Fondettes e.V. (PNF) ist nach dem jüngsten Freistellungsbescheid des Finanzamtes Wiesbaden II vom 08.06.2015 unter der Steuernummer 43 250 80010 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil er ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
Gemeinnützige Zwecke des PNF:
Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
Diese Handhabung wurde im April 2016 mit dem Finanzamt Wiesbaden abgestimmt.
Karl-Heinz Henning
PNF-Kassenwart